e) Die Richtlinien "Behindertengerechte Fusswegnetze"63 bezwecken eine Gestaltung der Fusswegnetze, die allen Nutzergruppen Rechnung trägt. Berücksichtigt werden im Besonderen die Möglichkeiten und Grenzen von Menschen, die in ihrer Mobilität, Bewegungsfähigkeit, Seh- oder Hörfähigkeit zeitweise oder dauernd eingeschränkt sind. Hindernis- und barrierefreie Wegnetze sind für gehbehinderte und rollstuhlfahrende Personen wichtige Voraussetzungen, damit sie selbständig ihrer Wege gehen können. Für