d) Die Norm SN 521 500 „Behindertengerechtes Bauen“ von 198860 enthält Mindestanforderungen für öffentlich zugängliche Gebäude und Anlagen sowie für den Wohnungsbau. Sie betrifft bauliche Massnahmen, die allen Bevölkerungsgruppen die Benützung von Bauten und Anlagen erleichtert. Diese Massnahmen ermöglichen es behinderten Menschen, ihre Selbstständigkeit zu wahren.61 Die Norm regelt beispielsweise, wie Trottoirabsenkungen und Fussgängerschutzinseln im Bereich von Fussgängerstreifen gestaltet werden sollen.