c und Abs. 4 SBG). Der OIK II hat in seinem Schreiben vom 14. November 2005 Vorschläge unterbreitet und sein Interesse und seine Bereitschaft erklärt, zusammen mit den Fachstellen für behindertengerechtes Bauen Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen. Dieses Angebot gilt nach wie vor.