Allerdings gilt zu beachten, dass es Hauptfunktion eines Fussgängerstreifens ist, den Vortritt zu regeln und nicht, Orientierungshilfe zu sein. Das Markieren von Fussgängerstreifen hätte im vorliegenden Fall zur Folge, dass verschiedene Ziele der Umgestaltung der Köniz- und Schwarzenburgstrasse nicht erreicht werden könnten.59 Insbesondere dürften die Fussgängerinnen und Fussgängern die Strasse nicht mehr queren wo sie wollen, sondern sie müssten die Fussgängerstreifen benutzen. Dort hätten sie dann Vortritt gegenüber dem fahrenden Verkehr. Aufgrund der beträchtlichen Anzahl von querenden Fussgängerinnen und Fussgängern und angesichts der grossen Zahl von