Es ist ohne weiteres nachvollziehbar, dass Fussgängerstreifen für blinde und sehbehinderte Personen wichtige Orientierungshilfen sind und ihnen das Überqueren von Strassen erleichtern. Anders als die übrigen Fussgängerinnen und Fussgänger können sie sich nicht durch Blickkontakt oder Handzeichen mit Fahrzeugführenden verständigen. Sie können auch nicht die Verkehrssituation beobachten, sondern müssen sich auf ihr Gehör verlassen. Wollen sie eine Strasse queren, benötigen sie am Strassenrand eindeutige Querungshilfen, um die gewünschte Gehrichtung erkennen und einschlagen zu können.