sehbehinderte Menschen oft noch gut erkennbar und sei damit eine wichtige Orientierungshilfe. Blindenhunde hätten ohne Fussgängerstreifen keinen Anhaltspunkt, wo sie die sehbehinderte Person zum Queren hinführen sollen. Die Regelung, dass blinden Personen der Vortritt zu gewähren ist, wenn sie den Blindenstock hochhalten, nütze der weitaus grösseren Anzahl von leicht bis stark sehbehinderten Personen, welche sich ohne Blindenstock in der Öffentlichkeit bewegen, nichts. Die angeblich erhöhte Aufmerksamkeit und Kommunikation zwischen den Verkehrsteilnehmern bringe den Sehbehinderten nichts, da diese nicht mit dem Auge kommunizieren könnten.