d) Im vorliegenden Fall ist ein besonderes Vortrittsbedürfnis weder dargetan noch ersichtlich. Auch aus dem Schlussbericht „Fussgängerlose Ortszentren“ ergeben sich keine Hinweise darauf, dass ein besonderes Vortrittsbedürfnis Fussgängerstreifen erfordern würden. Es zeigt sich viel mehr, dass die Lösung für das Ortszentrum von Köniz durchaus geeignet ist. Insbesondere verhalten sich Fussgängerinnen und Fussgänger nach dem Aufheben der Fussgängerstreifen vorsichtiger. Im Vergleich mit der Situation mit Fussgängerstreifen betreten deutlich weniger Personen die Fahrbahn, ohne vorher anzuhalten.51