Dass es auch in Tempo-30-Zonen, in welchen die Strassen grundsätzlich überall gequert werden können, Stellen gibt, an welchen die Strasse auch von Kindern und behinderten Menschen oder überhaupt von Fussgängerinnen und Fussgängern häufiger gequert werden als anderswo, liegt in der Natur der Sache. Es würde aber dem System der Tempo-30-Zonen, in welchen Fussgängerstreifen grundsätzlich nicht erlaubt sind, widersprechen, wenn bei solchen