Da eine hohe Verkehrsfrequenz aber nicht standortbegrenzt ist, sondern gleichermassen auf dem gesamten fraglichen Streckenabschnitt besteht, kann sie besondere Vortrittsbedürfnisse nicht rechtfertigen. Dass es auch in Tempo-30-Zonen, in welchen die Strassen grundsätzlich überall gequert werden können, Stellen gibt, an welchen die Strasse auch von Kindern und behinderten Menschen oder überhaupt von Fussgängerinnen und Fussgängern häufiger gequert werden als anderswo, liegt in der Natur der Sache.