Zweck der Tempo-30-Zone ist es, auf Nebenstrassen in Quartieren oder Siedlungsbereichen eine Verkehrsberuhigung zu realisieren ohne das grundsätzliche Vortrittsrecht des Fahrverkehrs aufzuheben. Tempo-30-Zonen eignen sich damit in erster Linie für siedlungsorientierte Strassen (vgl. Art. 2a Abs. 5 SSV). Hauptstrassen dürfen ausnahmsweise miteinbezogen werden, wenn die Voraussetzungen von Art. 2a Abs. 6 SSV erfüllt sind. Die Senkung des Tempos soll zur Erhöhung der Verkehrssicherheit führen und damit die Attraktivität dieser Strassen gerade für die verletzlichsten Verkehrsteilnehmenden steigern.