a) Der Beschwerdeführer 1 macht geltend, auf der Schwarzenburgstrasse sei mit Kindern, älteren Personen und Behinderten zu rechnen. Insbesondere ältere Menschen seien auf den sicheren Zugang zu Einkaufsmöglichkeiten und öffentlichem Verkehr (Bahnhof, Bushaltestelle) angewiesen. In der Stapfenstrasse sei denn auch ein Heim im Einzugsbereich der Schwarzenburgstrasse vorhanden. Zudem gäbe es im Zentrum von Köniz ein erhebliches Verkehrsaufkommen. Ohne Fussgängerstreifen herrsche Verunsicherung und die Wartezeiten vor der Querung seien länger, da keine Anhaltepflicht für die Automobilistinnen und Automobilisten mehr gelte.