Es soll damit vielmehr die Signalisation vereinfacht und ein unübersichtlicher «Schilderwald» vermieden werden. Es gibt denn auch kaum Verkehrsregeln, die unmittelbar an die Zonen-Eigenschaft anknüpfen. Die wenigen effektiven Sonderregeln – wie das grundsätzliche Verbot von Fussgängerstreifen in den Tempo-30-Zonen – beruhen zudem primär darauf, dass in den Tempo 30-Zonen besonders langsam gefahren werden muss; sie knüpfen nur in zweiter Linie an den Zonencharakter an.