Die Entfernung eines Teils eines in den Plänen enthaltenen Fuss- und Wanderweges unterstehe gemäss Art. 7 FWG der Ersatzpflicht. b) Laut dem Verkehrsrichtplan der Gemeinde Köniz von 1993 führen Fuss- und Wanderwege über die Schwarzenburgstrasse im Ortzentrum von Köniz. Es stellt sich daher die Frage, ob die Fussgängerstreifen im Ortzentrum Köniz, die diese Wege miteinander verbinden, gestützt auf das FWG erhalten bleiben müssen beziehungsweise ob angemessener Ersatz geschaffen werden muss.