Am 3. April 2007 reichte der OIK II den Schlussbericht „Fussgängerlose Ortszentren“17 ein. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen. 7. Auf die Rechtsschriften und Akten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen zurückzukommen sein. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen