Das Rechtsamt der BVE holte beim OIK II die Genehmigungsakten zum Strassenplan Korrektion Köniz vom 10. Oktober 2001 und bei der Gemeinde Köniz den Richtplan Verkehr ein. Mit Schreiben vom 20. Juli 2006 teilte der OIK II mit, dass die Gespräche mit der Schweizerischen Fachstelle für das hindernisfreie Bauen zu keinem Ergebnis geführt habe. Er wies darauf hin, dass der Schlussbericht zum Forschungsauftrag in der nächsten Zeit erscheinen werde und beantragt, diesen zu gegebener Zeit einzuholen. Am 22. August 2006 reichte der OIK II eine Wirkungsanalyse zur Umgestaltung Zentrum Köniz ein. Am 3. April 2007 reichte der OIK II den Schlussbericht „Fussgängerlose Ortszentren“17 ein.