Mit Schreiben vom 2. Dezember 2005 orientierte der OIK II über eine Aussprache mit den Behindertenorganisationen. Als Ergebnis sei vereinbart worden, dass gemeinsam mit der schweizerischen Fachstelle Lösungen erarbeitet werden sollen für die Kennzeichnung der Trottoir- und Fahrbahnränder sowie für Querungshilfen für Sehbehinderte und Blinde in einer Tempo-30-Zone.