Fussgängerstreifen verzichtet werde. Ein Vertreter einer Behindertenorganisation habe anlässlich einer Zusammenkunft erklärt, diese Entwicklung solle mit vorliegendem Beschwerdeverfahren gestoppt werden. Der OIK II sei an einer behindertengerechten Lösung interessiert und strebe deren Erarbeitung unter Berücksichtigung der städtebaulichen Entwicklung an. Lösungen für Situationen ohne Fussgängerstreifen müssten gefunden werden. 16 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 155.221.191) 7