Zentrum von Köniz sei in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe erarbeitet worden. Die Gemeinde Köniz stehe daher voll und ganz hinter der Verfügung des OIK II vom 6. Juli 2005. Vertreter der Behindertenorganisationen hätten ihre Bedürfnisse als vollwertige Mitglieder in der Arbeitsgruppe einbringen können. Ihre Anliegen seien aufgenommen und in die Praxis umbesetzt worden. Die Massnahmen würden Ende November 2005 vor Ort überprüft. Wenn nötig würden weitere Optimierungen vorgenommen. 6. Das Rechtsamt der BVE, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet16, vereinigte die Beschwerdeverfahren, führte den Schriftenwechsel durch und edierte die Vorakten.