werden. Der Beschwerdeführer 1 stellt zudem den Antrag, es sei festzustellen, dass die Entfernung von Fussgängerstreifen einer Ausschreibung bedürfe. Des Weiteren sei der Verkehrsversuch zu verlängern, ein neues Gutachten zu erarbeiten und eine erneute Ausschreibung vorzunehmen. Eventualiter sei ein neuer Verkehrsversuch durchzuführen mit Fussgängerstreifen, aber ohne 50-m-Regel10. Subeventualiter seien andere Verkehrsanordnungen zu suchen, die dem Fussgänger eine vortrittsberechtigte Querung erlaubten.