Aufgrund der überwiegenden positiven Aspekte wurde entschieden, den fussgängerstreifenlosen Zustand und Tempo 30 beizubehalten und die Situation mit verschiedenen Zusatzmassnahmen zu verbessern.9 Aus diesem Grund erliess der OIK II am 30. Juni 2005 eine Verkehrsbeschränkungsverfügung für die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h auf der Kantonsstrasse Nr. 323 Bern - Köniz - Schwarzenburg, zwischen dem Kreisel Köniz- /Schwarzenburgstrasse und dem Kreisel Stapfen sowie auf der Gemeindestrasse Sonnenweg zwischen der Schwarzenburgstrasse und der Abzweigung zum Bahnhof. Einer allfälligen Beschwerde wurde die aufschiebende Wirkung entzogen.