In einer zweiten Phase wurde auf die drei Fussgängerstreifen verzichtet und die Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 festgelegt. Für die Durchführung dieses Versuchs erstellte der OIK II ein Gutachten zur Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit7 und verfügte am 11. April 2005 die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h für die Zeit vom 2. Mai bis 1. Juli 2005 auf der Kantonsstrasse Nr. 232 Bern - Köniz - Schwarzenburg, zwischen dem Kreisel Köniz-/Schwarzenburgstrasse und dem Kreisel Stapfen sowie auf der Gemeindestrasse Sonnenweg zwischen der Schwarzenburgstrasse und der Abzweigung zum Bahnhof.8 Die neue Zone wurde im Mai und Mitte Juni 2005 untersucht.