2. Im Rahmen der Forschung im Strassenwesen2 wurde das Thema „flächige Querung von Strassen ohne Vortritt für Fussgänger (fussgängerstreifenlose Ortszentren)“3 aufgegriffen und einer Arbeitsgemeinschaft4 zur Bearbeitung übertragen. Diese stellte am 11. Februar 2004 das Gesuch für die Durchführung eines zeitlich befristeten Versuchs ohne Fussgängerstreifen auf dem Bläuackerplatz.5 Von besonderem Interesse für die Forschungsarbeit seien Beispiele, bei denen der Zustand mit und ohne Fussgängerstreifen im selben Strassenraum untersucht werden könne. Der Oberingenieurkreis II des Tiefbauamts (OIK II) und die Gemeinde Köniz waren einverstanden.