2. Die Verfahrenskosten von Fr. 700.00 sind von der Beschwerdeführerin zu tragen. Eine Zahlungseinladung erfolgt, sobald diese Verfügung rechtskräftig ist. 3. Parteikosten sind keine zu sprechen. IV. Eröffnung - Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, handelnd durch den Gemeinderat, als Gerichtsurkunde - Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA), Rechtsdienst BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Die Direktorin B. Egger-Jenzer, Regierungsrätin