11 RBR 2057 vom 9. September 1998 i.S. Gemeinde Melchnau; vgl. auch BVR 2000 S. 277 E. 2a 7 Minimalanforderungen formulieren, die in jedem Fall erfüllt sein müssen. Als Kriterien für die Klassierung werden der Ausbau der Strasse, die Verkehrsbedeutung und die lokale grafische Darstellungsmöglichkeit im Kartenbild herangezogen.12 Die BVE erachtet es als nicht wahrscheinlich, dass der zuständige Topograf anlässlich der Feldbegehung im August 2000 die falsche Strasse besichtigt hat, wie die Beschwerdeführerin vermutet.