a) Massgebend für die Ermittlung der beitragsberechtigten Gemeindestrassen ist die Landeskarte im Massstab 1:25'000. Als Grundlage dient die aktuelle Strassenlängenstatistik, die das TBA nach den Weisungen des Bundesamtes für Statistik erstellt. Das Abstützen auf die Einstufung in der Landeskarte 1:25'000 des Bundesamtes für Landestopgraphie und auf die jeweils gültige Strassenlängenstatistik erscheint als praktikable und einfach zu handhabende Lösung, die geeignet ist, eine einheitliche und angemessene Beitragsausrichtung zu gewährleisten.11