Diese Kriterien zur Berechnung der Staatsbeiträge kamen erstmals für das Jahr 1996 zum Tragen. Dem Gesetzgeber war es ein Anliegen, ein einfaches System zu schaffen, das eine gerechte Verteilung der zur Verfügung stehenden Gelder sicherstellt, ohne dass der Kanton selber alle notwendigen Prüfungen vorzunehmen hat. Er übernahm deshalb Kriterien, die der Bund seit längerer Zeit für die Ausrichtung der Beiträge aus den Mineralölsteuern an die Kantone anwendet (Strassenlängenstatistik, basierend auf den Karten der Landestopografie).