der Landeskarten (LK) der Schweiz 3 welches vom Strassenverkehrsamt beziehungsweise dem Tiefbauamt des Kantons Bern genehmigt worden sei. Die Strasse sei über 3 m breit und könne mit Lastwagen und Tiefgängern befahren werden. Sie genüge damit den Anforderungen einer Drittklassstrasse. Sie vermute, dass die beauftragte Person der Landestopographie bei der Begehung teilweise die alte Strasse Stechelberg - Trachsellauenen befahren habe, welche heute als Wanderweg diene. Die Gemeinde reichte Fotos der strittigen Strasse als Beweismittel ein.