Der in der Beschwerde der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen erwähnte Strassenabschnitt sei im Übersichtsplan 1 : 25'000 für die Strassenlängenstatistik 1997 als Drittklassstrasse eingestuft gewesen. Im aktuellen Kartenwerk sei sie neu als Strasse vierter Klasse eingestuft worden. Nach Ansicht des TBA entspricht die Strasse grundsätzlich einer Drittklassstrasse. Ein Grund für die Rückstufung könne aber darin liegen, dass die Strasse mit einem Fahrverbot belegt sei1.