2. Gegen diese Verfügung erhob die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen handelnd durch den Gemeinderat am 23. Mai 2005 bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) Verwaltungsbeschwerde. Als Begründung führte sie an, die Gemeindestrasse Stechelberg – Trachsellauenen sei fälschlicherweise nicht in das Gemeindestrassennetz erster bis dritter Klasse aufgenommen, sondern als Viertklassfahrweg eingestuft worden. Sie habe seit 1997 für diese Strasse den Unterhaltsbeitrag für Gemeindestrassen erster bis dritter Klasse erhalten.