c) Die Beschwerdeführerin hat Fotos der umstrittenen Gemeindestrassen eingereicht. Unter Berücksichtigung der oben erwähnten Kriterien kommt die BVE gestützt auf diese Bilder zum Schluss, dass die (neue) Klassierung der umstrittenen Strassen und Wege nachvollziehbar ist. Zudem ist der BVE bekannt, dass auch in anderen Gemeinden Rückstufungen vorgenommen wurden. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die Einstufung überall nach den gleichen Kriterien vorgenommen worden ist. Gründe, die ein Abweichen von der Einstufung durch da Bundesamt für Landestopografie rechtfertigen könnten, sind daher keine vorhanden.