Das Abstützen auf die Einstufung in der Landeskarte 1:25'000 des Bundesamtes für Landestopgraphie und auf die jeweils gültige Strassenlängenstatistik erscheint als praktikable und einfach zu handhabende Lösung, die geeignet ist, eine einheitliche und angemessene Beitragsausrichtung zu gewährleisten.7 Von den Bestimmungen des SFD könnte im Einzelfall nur dann abgewichen werden, wenn die Anwendung der jeweils gültigen Landeskarten zu willkürlichen, krass falschen und unsachlichen Ergebnissen führen würde, beispielsweise wenn das Bundesamt für Landestopografie bei der