4. Das mit der Instruktion des Verfahrens betraute Rechtsamt der BVE führte den Schriftenwechsel durch. Es forderte sodann das TBA auf, zur Frage Stellung zu nehmen, ob die Differenz der massgebenden Totallängen gemäss Strassenlängenstatistik von 1997 und 2004 ausschliesslich auf Umklassierungen beruhe oder ob es dafür noch andere Gründe gebe. Das TBA bestätigte mit Schreiben vom 9. September 2005, dass die Differenz allein auf besagte Umklassierungen durch das Bundesamt für Landestopografie zurückzuführen seien.