__ erwähnten Strassenabschnitte seien im Kartenwerk des Bundesamtes für Landestopografie im Übersichtsplan 1 : 25'000 für die Strassenlängenstatistik 1997 als Drittklassstrassen eingestuft gewesen. Im aktuellen Kartenwerk seien sie neu als Strassen vierter Klasse eingestuft worden. Die erwähnten Wege wiesen den Charakter von Bewirtschaftungswegen für die Forst- und Landwirtschaft auf und seien auch nicht als Wanderwege markiert.