3. In seiner Vernehmlassungen vom 4. Juli 2005 beantragte das TBA die Abweisung der Beschwerde. Es machte geltend, für die Einstufung der Strassen sei einzig das Kartenwerk des Bundesamtes für Landestopografie massgebend. Die zur Zeit geltende Strassenlängenstatistik basiere auf der Landeskarte 1:25'000 (Nachführungsstand 2000/01/02/03). Die Landeskarten würden in einem Rhythmus von ungefähr sechs Jahren nachgeführt. Die in der Beschwerde der Einwohnergemeinde A.________ erwähnten Strassenabschnitte seien im Kartenwerk des Bundesamtes für Landestopografie im Übersichtsplan 1 : 25'000 für die Strassenlängenstatistik 1997 als Drittklassstrassen eingestuft gewesen.