des Kantonsbeitrages an den Unterhalt der Gemeindestrassen zugrunde liegende Strassenlängenstatistik sei unvollständig, da einige Gemeindestrassen erster bis dritter Klasse sowie einige Wanderwege fehlten. Weiter seien Gemeindestrassen erster bis dritter Klasse fälschlicherweise deklassiert worden, obwohl sie die erforderliche Mindestbreite einer Drittklassstrasse von 2,5 m aufwiesen.