1. Mit Verfügung vom 22. April 2005 legte das kantonale Tiefbauamt (TBA) den Kantonsbeitrag an den Unterhalt von Gemeindestrassen (inklusive Rad- und Wanderwege) der Einwohnergemeinde A.________ für die Jahr 2004 und 2005 fest. Aufgrund der anrechenbaren Strassenlänge (Gemeindestrassen erster bis dritter Klasse plus 10 % der Rad- und Wanderwege, die nicht über Strassen erster bis dritter Klassen führen) von insgesamt 4'215 km bezifferte es den noch ausstehenden Betrag für das Jahr 2004 auf Fr. 2'638.90. Den der Gemeinde A.________ zustehende Betrag für das Jahr 2005 setzte es auf Fr. 11'301.40 fest.