Die Schwankungsbreite des Grundwasserspiegels könne entsprechend angenommen werden. Das B-I-G wertete danach drei Pumpversuche aus (Grosspumpversuche von 1946 und 1976 beim Pumpwerk E.________, Pumpversuch beim Bau des Mehrfamilienhauses E.________ bei Koordinate F.________). Es kam zum Ergebnis, dass bei einer konzessionierten Entnahmemenge von 160 l/min mit einer Absenkung des Grundwasserspiegels von 0,30 m im Brunnen des Beschwerdegegners zu rechnen sei. Die Reichweite der Absenkung durch den Entnahmebrunnen des Beschwerdegegners betrage 25 m. Die Reichweite der durch das Pumpwerk E.________ verursachten Absenkung betrage 250 m.