c) Gutachten des B-I-G Das Büro für Ingenieurgeologie B-I-G hat im Beschwerdeverfahren aufgrund der vorhandenen Unterlagen des WEA ein Gutachten zu folgenden Punkten abgegeben: - hydrogeologische Kenngrössen des Aquifers, - Reichweiten der Absenk- und Entnahmetrichter der beiden Fassungen bei 8