Das WEA führte in der angefochtenen Verfügung zu dieser Rüge des Beschwerdeführers folgendes aus: Die Grundwasserverhältnisse im Bereich der öffentlichen Grundwasserfassung „E.________“ seien im hydrogeologischen Bericht vom 21. Februar 1976 von Herrn Dr. Furrer beschrieben. Dieser Bericht beruhe auf einem Pumpversuch im gleichen Jahr, der während sechs Tagen mit einer Entnahmeleistung von 3'700 m³/Tag durchgeführt worden sei. Dadurch sei der Grundwasserspiegel in einer Entfernung von 50 m um rund 1,4 m abgesenkt worden.