Dies sei gewährleistet, wenn die Grundwasser-Wärmepumpenanlage fachmännisch und unter Beachtung der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen erstellt und betrieben werde. In seiner Beschwerdeantwort vom 10. Januar 2003 verdeutlichte das WEA, dass die einzige Gefahr, die dem Grundwasser bei einer sachgemässen Erstellung des Entnahmebrunnens drohe, ein absichtlicher Missbrauch durch Einleitung eines grundwassergefährdenden Stoffes sei. Ein solcher Missbrauch dürfe dem Gesuchsteller und künftigen Betreiber nicht unterstellt werden.