b) Haltung des WEA Das WEA hat bereits im angefochtenen Entscheid ausgeführt, dass diesbezüglich keine Gefahr bestehe. Bohrungen stellten zwar immer eine potenzielle Gefährdung dar, weil diese missbraucht werden könnten. Von ihrer Zweckbestimmung her seien allerdings Rückgabeschächte gefährlicher als Entnahmebrunnen. Im vorliegenden Fall solle das in einem geschlossenen Kreislauf abgekühlte Grundwasser in den See abgeleitet werden, so dass die Gefährdung durch die Rückgabe entfalle.