2. Voraussetzungen der Konzession Laut Art. 11 WNG kann eine Konzession erteilt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine überwiegenden öffentlichen Interessen 4 Dekret über das Baubewilligungsverfahren vom 22. März 1994 (BSG 725.1) 5 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (BSG 155.21) 5 entgegenstehen. Auf die Erteilung einer Konzession besteht grundsätzlich kein Anspruch. 3. Gefährdung des Trinkwassers