1. Prozessvoraussetzungen a) Zuständigkeit der BVE Angefochten ist eine Konzession über eine Grundwasserentnahme. Die Verfügung des WEA stützt sich auf Art. 3, Art. 9 und Art. 15 WNG sowie auf Art. 3 KGV2. Laut Art. 45 WNG können gestützt auf dieses Gesetz erlassene Verfügungen nach den Bestimmungen des KoG3, der Baugesetzgebung und des Verwaltungsrechtspflegegesetzes angefochten werden. Das Baugesetz und das KoG kommen im vorliegenden Fall nicht zur Anwendung: Einerseits ist eine Wärmepumpenanlage wie die vorliegende als kleine Nebenanlage zur Gewinnung von