5. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet, hat einen Fachbericht des Bundesamts für Energie eingeholt. Dieses hat die Haltung des WEA bestätigt, hat aber „für eine endgültige Beweisführung zuhanden der Gemeinde“ empfohlen, die Reichweiten beider Absenktrichter bei der Grundwasserfassung E.________ und dem geplanten Entnahmebrunnen noch einmal rechnerisch nachprüfen zu lassen. Das WEA hat daraufhin beim Büro für Ingenieurgeologie B-I-G ein entsprechendes Gutachten eingeholt und zu den Akten gereicht.