2. Das WEA publizierte das Konzessionsgesuch und liess die Gemeinde Hilterfingen die Gesuchsunterlagen öffentlich auflegen. Einzig der Gemeinderat von Hilterfingen, der heutige Beschwerdeführer, erhob dagegen Einsprache. Er machte in der Einsprache geltend, die vorgesehene Bohrung liege in der Grundwasserschutzzone III (Weitere Schutzzone), ca. 3 m von der Zone II (Engere Schutzzone) und nur ca. 135 m von der öffentlichen Trinkwasserfassung Pumpwerk E.________ entfernt. Das Risiko der Verunreinigung des Grundwassers während der Bauphase und im Betriebszustand könne nicht ausgeschlossen werden.