200 Prozent gewährt (Art. 11 Abs. 2 PKV). Die Kostennote des Anwalts der Beschwerdeführerin beträgt CHF 6313.15 (Honorar CHF 5670.00, Auslagen CHF 170.10, Mehrwertsteuer CHF 473.05). Bei einem zu erwartenden Auftragsvolumen von rund CHF 260 000.00 stuft die BVD die Bedeutung der Streitsache als durchschnittlich ein. Aufgrund der Tatsache, dass nur ein Schriftenwechsel stattgefunden hat, wird der Zeitaufwand als durchschnittlich eingestuft, ebenso die Bedeutung der Sache. Die Schwierigkeit wird als knapp unterdurchschnittlich eingestuft.