Dies war vorliegend der Fall: Die Vergabestelle hat bei den Anbieterinnen, welche tiefere Preise für den Unterhalt angeboten haben, die Anfrage gestellt, ob in ihren Preisen alle Leistungen enthalten sind. Die drei angefragten Anbieterinnen haben dies bestätigt und ihre Kalkulationen offengelegt. Die Beschwerdeführerin und die Beschwerdegegnerin haben keine Reisekosten in ihre Berechnungen einbezogen und in ihren Antworten ausgeführt, weshalb die Reisekosten nicht verrechnet werden.