Angebote erhöht. Bezüglich der Angebote der Anbieterinnen, welche für die Unterhaltsleistungen Preise von CHF 57 854.70 resp. CHF 47 424.00 offeriert haben, hat die Vergabestelle keine Erkundigungen eingeholt. Es ist aus den Angeboten folglich nicht ersichtlich, ob diese Anbieterinnen Reisekosten berechnet haben oder nicht, zumal die Vergabestelle – wie ausgeführt (E. 4b) – im Leistungsverzeichnis keine detaillierte Aufschlüsselung der Pauschalbeträge für den Unterhalt pro Jahr verlangte. Zudem wurde das Angebot der Beschwerdegegnerin, welche geltend machte, dass aufgrund in der Gegend wohnhaften Mitarbeitenden keine Reisekosten zu erheben, ebenfalls nicht angepasst.