Auch wenn für die Wartung der angebotenen Anlagen kein Steiger benötigt wird, ist es für die Beschwerdeführerin sinnvoller, dieses Fahrzeug – welches die zusätzlich benötigten Gerätschaften und Werkzeuge für die angebotene Anlage mitführen kann – von G.________ zur angebotenen Anlage für die Servicearbeiten zu schicken, anstatt ein zusätzliches Fahrzeug vom 150 km entfernten Firmensitz hinfahren zu lassen. Es ergeben sich nicht nur Preisvorteile für die Vergabestelle, sondern auch optimierte Betriebsabläufe für die Beschwerdeführerin.