, bei Anbietenden, welche ein Angebot mit einem im Vergleich zu den anderen Angeboten ungewöhnlich niedrig erscheinenden Preis einreichten, Erkundigungen darüber einzuholen, ob die Teilnahmebedingungen eingehalten sind und die weiteren Anforderungen der Ausschreibung verstanden wurden. Die angefragten Anbieterinnen, welche gegenüber den höher bepreisten Angeboten für den Unterhalt tiefere Angebote eingereicht haben, haben sich zu ihrer Preisgestaltung geäussert (vgl. E. 2b).